Am 28.03. haben die Deutsche Invest Immobilien AG sowie weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe Insolvenz angemeldet. Nun folgte am 17.04. der Insolvenzantrag der Kapitalverwaltungsgesellschaft d.i.i. Investment GmbH – mit etwas Abstand, da die Antragsstellung für KGs der BaFin obliegt.


Der nächste Schritt ist nun, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Um möglichen Interessenskonflikten vorzubeugen, wird es sich dabei aller Voraussicht nach um einen anderen Insolvenzverwalter handeln als die Insolvenzverwalterin Dr. Romy Metzger, die für die d.i.i. AG bestellt wurde.


Was bedeutet die Insolvenz für Anlegerinnen und Anleger?


Was die Geschäfte in Hinblick auf das von der d.i.i. Investment GmbH verwaltete Vermögen betrifft, hat die BaFin verfügt, dass diese fortgeführt werden dürfen – sofern sie die Einwilligung der Verwahrstelle (Caceis) bekommt. Die Abstimmungen mit Caceis laufen bereits – ebenso Gespräche mit alternativen KGs, welche die Verwaltung der Spezial-AIFs künftig fortführen könnten.


Von der Einwilligungspflicht durch die Verwahrstelle ausgenommen sind die Geschäfte der Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände. So können „alle von der d.i.i. für die Fonds erbrachten Management- und Bewirtschaftungsdienstleistungen für die Objekte auch weiterhin vertragskonform erbracht werden“, wie es in der Unternehmensmitteilung heißt.


Kürzlich kam es aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG zur Beurlaubung des Vorstandsvorsitzenden Frank Wojtalewicz. Frau Dr. Romy Metzger, Insolvenzverwalterin der AG, betont: „Etwaige Maßnahmen in diesem Zusammenhang haben keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der d.i.i.-Gruppe und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.“


Die d.i.i. Investment GmbH wird ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich kontaktieren und über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.


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